ENWG14
Das Energiewirtschaftsgesetz 2014 (EnWG14) hat in Deutschland den gesetzlichen Rahmen für die Einführung intelligenter Messsysteme – also Smart Meter – geschaffen.
Mit diesem Gesetz wurde festgelegt, dass bestimmte Verbrauchergruppen und Betreiber von Anlagen verpflichtet sind, ein solches Gerät einzubauen. Ziel war es, die Energiewende zu unterstützen, indem Verbrauch und Erzeugung digital erfasst, besser gesteuert und mit den schwankenden Einspeisungen aus Wind- und Solaranlagen in Einklang gebracht werden. Das EnWG14 bildet damit den Grundstein für den schrittweisen Rollout der Smart Meter in privaten Haushalten und Unternehmen.


Die positiven Aspekte liegen klar auf der Hand: Durch Smart Meter können Verbrauchsdaten in Echtzeit erfasst und an Netzbetreiber übermittelt werden. Das erlaubt eine effizientere Steuerung des Stromnetzes, erleichtert die Integration erneuerbarer Energien und eröffnet Möglichkeiten für flexible Stromtarife. Verbraucher erhalten zudem einen besseren Überblick über ihr eigenes Nutzungsverhalten, können Strom sparen und ihren Konsum an Zeiten anpassen, in denen Strom günstiger und nachhaltiger verfügbar ist. Damit unterstützt der Smart Meter das zentrale Ziel des EnWG14, nämlich den Umbau der Energieversorgung hin zu mehr Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit.

Allerdings bringt die gesetzliche Verankerung der Smart Meter auch kritische Punkte mit sich. Da sehr detaillierte Verbrauchsdaten erhoben werden, ergeben sich Datenschutz- und Sicherheitsfragen: Aus den Mustern lässt sich ableiten, wann jemand zuhause ist, wie viele Personen im Haushalt leben oder sogar welche Geräte genutzt werden. Zudem erlaubt die Technik perspektivisch eine direkte Steuerung oder Drosselung von Verbrauchern – etwa Wärmepumpen oder E-Auto-Ladestationen –, was bei manchen Menschen die Sorge vor Fremdbestimmung im eigenen Haushalt auslöst. Kritiker des EnWG14 betonen deshalb, dass die gesetzliche Pflicht zum Einbau stärker flankiert werden müsse durch Garantien für Datensicherheit, Transparenz und klar geregelte Eingriffsrechte. So zeigt sich, dass die Energiewende durch das EnWG14 zwar digitaler und smarter wird, aber auch neue gesellschaftliche Diskussionen über Freiheit, Sicherheit und Kontrolle nach sich zieht.
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