
Direkt ins Stromnetz integriert und von §14a EnWG profitieren
Mit Smart Meter große Verbraucher flexibel steuern
Besonders relevant im Bundesgesetz ist für Netzbetreiber
§14a EnWG. Steuern Sie mit einem Smart Meter gezielt große Verbraucher und stabilisieren Sie gleichzeitig das Stromnetz.
§14a EnWG - der Schlüssel
Netzbetreiber dürfen große steuerbare Stromverbraucher flexibel steuern oder temporär ihre Leistung verringern.
Betroffen sind unter anderem:
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Wärmepumpen
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Klimaanlagen
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Wallboxen für E-Autos
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größere elektrische Heizsysteme
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teilweise auch Sauna- oder Poolanlagen-
Ziel dieser Regelung: Netzüberlastungen vermeiden und erneuerbare Energien besser ins Netz integrieren.



Mit diesem Gesetz wurde festgelegt, dass bestimmte Verbrauchergruppen und Betreiber von Anlagen verpflichtet sind, ein solches Gerät einzubauen. Ziel war es, die Energiewende zu unterstützen, indem Verbrauch und Erzeugung digital erfasst, besser gesteuert und mit den schwankenden Einspeisungen aus Wind- und Solaranlagen in Einklang gebracht werden. Das EnWG14 bildet damit den Grundstein für den schrittweisen Rollout der Smart Meter in privaten Haushalten und Unternehmen.


Die positiven Aspekte liegen klar auf der Hand: Durch Smart Meter können Verbrauchsdaten in Echtzeit erfasst und an Netzbetreiber übermittelt werden. Das erlaubt eine effizientere Steuerung des Stromnetzes, erleichtert die Integration erneuerbarer Energien und eröffnet Möglichkeiten für flexible Stromtarife. Verbraucher erhalten zudem einen besseren Überblick über ihr eigenes Nutzungsverhalten, können Strom sparen und ihren Konsum an Zeiten anpassen, in denen Strom günstiger und nachhaltiger verfügbar ist. Damit unterstützt der Smart Meter das zentrale Ziel des EnWG14, nämlich den Umbau der Energieversorgung hin zu mehr Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit.
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